Satzung
Vorbemerkung
Im Rahmen der Abspaltung der einzelnen Amateurabteilungen vom 1. Fußball-Club Nürnberg, Verein für Leibesübungen e.V., auf rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Vereine, wurde für jeden neuen Einzelverein eine Satzung festgelegt. Zuständig hierfür war der bisherige Gesamtverein, vertreten durch das Präsidium, das im Spaltungsplan die Einzelvereine gründete und deren Vorstände berief.
Die ersten Satzungsentwürfe wurden mit den Abteilungsleitern und den Mitgliedern des Vereinsrates des bisherigen Gesamtvereins abgestimmt. Maßgabe dieser Vereinsgremien war es, nur die notwendigen Grundstrukturen vorzugeben, die möglichst einheitlich für alle Einzelvereine gelten sollen. Den Vereinen ist es freigestellt, im Rahmen der Satzungshoheit Änderungen vorzunehmen, soweit diese nicht dem Spaltungsplan, der Satzung des Dachvereins und den dort niedergelegten Pflichten der Einzelvereine widersprechen.
Die Satzungen der Einzelvereine beruhen in großen Teilen auf der bisher gültigen Satzung des 1. FC Nürnberg, da sich die dortigen Regelungen weitgehend bewährt haben.
Urschriftlich gefertigt von: Dr. Bernd Rödl & Partner, 90491 Nürnberg, Äußere Sulzbacher Straße 100
Zuletzt geändert in der Mitgliederversammlung v. 16.04.2026
Tag der letzten Eintragung: 30.06.2026 – Amtsgericht Nürnberg - Registergericht